Auch wenn es sich weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer wünschen, so ergeben sich am Arbeitsplatz doch Situationen, in denen Konflikte entstehen, die einer rechtlichen Bewertung bedürfen. Derartige Konstellationen fallen unter den Fachbereich des Arbeitsrechtes.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlich relevanten Bereichen, von der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen über Abmahnungsfälle, die Behandlung von Urlaubsansprüchen, Entlohnung, Schwerbehindertenschutz bis hin zur Kündigungsschutzklage und Vertragsabwicklung.
Auch aufgrund der in unserer Kanzlei bestehenden Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht schöpfen wir aus detaillierten arbeitsrechtlichen Kenntnissen und Erfahrungen, die Grundlage einer sachgemäßen Lösung des Einzelfalls sind.
Bei arbeitsrechtlichen Problemen wenden Sie sich bitte an unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Laute.

Bank- und Kapitalmarktrecht

„Bei Geld hört die Freundschaft auf“. Diese Redewendung beinhaltet viel Wahres, denn gerade dann, wenn es um Finanzen, um Anleihen, Investments, Kredite oder Fonds geht, möchte man gut beraten sein und seine Rechte zutreffend einschätzen.
Wir beraten Sie gerne im Bank- und Kapitalmarktrecht, sowohl was die Frage der Widerrufbarkeit von Kreditverträgen, die Überprüfung einer Anlageberatung , die Bewertung von Darlehensverträgen als auch andere Finanzfragen angeht.
Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht ist Rechtsanwältin Dr. Katharina Schmidt.

Das Baurecht umfasst sowohl öffentlichrechtliche als auch privatrechtliche Bereiche. Demnach unterscheidet man zwischen dem sogenannten öffentlichen Baurecht, welches etwa im Baugesetzbuch oder in Bauordnungen normiert, welche baurechtlichen Zustände zulässig sind, welche baulichen Veränderungen einer Genehmigung bedürfen und welche Maßnahmen die zuständigen Baubehörden beim Vorfinden gesetzeswidriger Zustände ergreifen können.
Das private Baurecht hingegen betrifft insbesondere das Verhältnis zwischen Bauherren, Architekten, Bauunternehmern, Handwerkern und Subunternehmern. Zwischen den mit der Erstellung eines Baus betrauten Personen bestehen Vertragsverhältnisse, aus denen Erfüllungs-, Zahlungs- und Gewährleistungs- sowie Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können. Diese Vertragsverhältnisse und die aus den Verträgen entstehende Ansprüche behandelt das Privatbaurecht.
Im Bereich des privaten Baurechtes betreut Sie in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Laute als Ansprechpartner.
Im öffentlichen sowie privaten Baurecht vertritt Sie außerdem Rechtsanwalt Torben Dorfmeier.

Wenn Menschen versterben, gilt es neben der persönlichen Verarbeitung des Trauerfalls viele rechtliche Dinge zu regeln. Auch und gerade im Bereich des Erbrechts kann es außerdem sehr wichtig sein, Vorsorge zu treffen. Insoweit stehen wir bei der Erbauseinandersetzung und sämtlichen Nachlassfragen als rechtlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
In der schweren Zeit nach dem Tod eines Angehörigen können Sie die Regelung der rechtlichen Angelegenheiten getrost in unsere Hände legen, wobei wir mit fundierten Kenntnissen im Erbrecht und der notwendigen Erfahrung die für Sie vorteilhaftesten Regelungen treffen und Ihnen bei Fragen und Problemen zur Seite stehen werden.

Im Bereich des Erbrechts sind Ihre Ansprechpartner Dr. Katharina Schmidt und Torben Dorfmeier.

Ob Vertragsfragen, Kündigung, Mängelrechte, Abmahnungen, Mieterhöhungen, Nebenkostenrechnungen oder andere Rechtsfragen, das Mietrecht umfasst sämtliche Rechtsprobleme, die das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, sowie zwischen Mietern untereinander betreffen.
Gerade das Mietrecht ist von einer Fülle gerichtlicher Entscheidungen und richterlicher Rechtsfortbildung geprägt, was erfordert, jeden Sachverhalt einer rechtlichen Überprüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage zu unterziehen.
Eine Rechtsberatung bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, in welchem sich eine spätere Streitigkeit ankündigt, ist häufig geeignet, rechtzeitig die richtigen rechtlichen Weichen zu stellen und Fehler von vorneherein zu vermeiden. Aufgrund jahrelanger Erfahrung sowie der stetigen Fortbildung im Bereich Mietrecht stehen wir sowohl Vermietern als auch Mietern in allen Fragen des Mietrechts zur Seite.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an unseren Fachanwalt für Mietrecht Martin Laute und Rechtsanwalt Torben Dorfmeier.

Leider kommt es auch unter Nachbarn zu Streitigkeiten, die sich nicht immer vermeiden lassen. Um die nachbarschaftliche Gemeinschaft möglichst interessengerecht und ausgewogen zu gestalten, hat der Gesetzgeber zahlreiche Rechtsvorschriften geschaffen, die es beiderseits einzuhalten gilt, welche allgemein als Nachbarrecht oder Nachbarschaftsrecht bezeichnet werden. Häufig bestehen Unkenntnis oder Zweifel darüber, wozu Nachbarn rechtlich verpflichtet und berechtigt sind, welche Ansprüche wie durchgesetzt werden können und welche Selbsthilferechte bestehen.
In all diesen Rechtfragen stehen wir Ihnen als kompetente Rechtsberater zur Seite. Im sensiblen Bereich des Nachbarschaftsrechts sind wir hierbei besonders darauf bedacht, für Sie nicht nur das rechtlich Bestmögliche zu erreichen, sondern auch das Nachbarschaftsverhältnis nicht mehr als nötig zu belasten.
Für Fragestellungen und Probleme aus dem Kreis des Nachbarschaftsrechts stehen Ihnen die Rechtsanwälte Martin Laute und Dr. Katharina Schmidt als Ansprechpartner zur Verfügung.

Gerade in Osnabrück, einer Stadt, die aufgrund ihrer guten Infrastruktur zahlreiche namhafte Speditionen beheimatet, spielt das Transport- und Speditionsrecht eine nicht unbedeutende Rolle. Das Transport- und Speditionsrecht umfasst hierbei nicht nur die rechtliche Beziehung zwischen Frachtführer und Auftraggeber, sondern auch die Behandlung von Haftungs- und Versicherungsfällen, der Schädigung Dritter und die Haftungsverteilung zwischen mehreren Frachtführern.
Wir beraten und vertreten sowohl Speditionen als auch deren Kunden in rechtlichen Fragen dieses Fachgebietes. Gerade im Transport- und Speditionsrecht gelten hierbei zahlreiche Besonderheiten, die es zu beachten gilt, etwa besondere Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse, Pfandrechte und Anzeigefristen bei Schäden und Verspätungen. Gerade dann, wenn –wie im Transport- und Speditionsrecht häufig- ein sogenanntes „just-in-time“-Geschäft betroffen ist, kann die frühzeitige anwaltliche Beratung Schäden vermeiden und Ansprüche frühzeitig sichern.
Ihre kompetente Ansprechpartnerin im Speditions- und Transportrecht ist Rechtsanwältin Dr. Katharina Schmidt.

Im öffentlichen Straßenverkehr gelten zahlreiche Vorschriften, die vornehmlich in der Straßenverkehrsordnung, aber auch zum Beispiel im Strafgesetzbuch geregelt sind. Bei Verstößen drohen nicht nur die Eintragung im Fahreignungsregister, Bußgelder und Geldstrafen, sondern auch oft viel schmerzhaftere Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Zusätzlich können Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu der Anordnung weiterer fahrerlaubnisrechtlicher Maßnahmen wie der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) oder einer Fahrtenbuchauflage führen. Aufgrund der in unserer Kanzlei bestehenden Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht und langjähriger Erfahrung sind wir in diesen Bereichen besonders qualifiziert.

Besonders schwerwiegende Verfehlungen im Straßenverkehr wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis, die fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung oder das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) stellen Straftaten dar, die mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bedroht sind. Gerade wenn es um die Verteidigung in einer straßenverkehrsrechtlichen Strafangelegenheit geht, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen und sich rechtlichen Beistand nehmen.
In Bußgeldangelegenheiten und Strafsachen aus dem Bereich Verkehrsrecht stehen Ihnen unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht Dr. Katharina Schmidt und Rechtsanwalt Torben Dorfmeier zur Seite.

Ob zu Fuß, mit dem Rad, Motorrad, PKW oder LKW unterwegs, der öffentliche Verkehr birgt Risiken in sich, die zu Unfällen führen können. Unter Verkehrsrecht versteht man hierbei sowohl die rechtliche Behandlung von Verkehrsunfällen, als auch Verkehrsstraftaten und-ordnungswidrigkeiten sowie Fahrerlaubnisproblematiken.
Für Kraftfahrzeuge ist nach deutschem Recht der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben, so dass hinter jedem Fahrzeugführer eine im Falle des Unfalls eintrittspflichtige Versicherung steht. Diese übernimmt nicht nur die Kosten eines vom Geschädigten selbst gewählten Sachverständigen sondern auch die dem Geschädigten durch Beauftragung eines frei wählbaren Rechtsanwalts entstehenden Rechtsanwaltsgebühren, sofern der Verkehrsunfall zumindest teilweise fremdverschuldet ist.
Schon bezüglich der Beurteilung der Haftungslage sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Häufig ergibt sich selbst bei eindeutig erscheinenden Unfallkonstellationen zumindest eine Mithaftung des Unfallgegners. Selbst die den Verkehrsunfall aufnehmenden Polizeibeamten schätzen hierbei die Rechtslage nicht selten rechtlich fehlerhaft ein.
Sofern den Unfallgegner eine Mithaftung am Verkehrsunfall trifft, stellt es sowohl bei reinen Fahrzeugschäden, erst Recht aber beim Eintritt von Personenschäden einen erheblichen Vorteil dar, anwaltlich vertreten zu sein. Wir regulieren seit Jahrzehnten Unfallschäden und verfügen auch aufgrund der in unserer Kanzlei bestehenden Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht über die notwendige Erfahrung und das Fachwissen, um in jedem Fall das rechtlich optimale Ergebnis für Sie zu erzielen. Außerdem stehen wir mit KFZ-Sachverständigen in Kontakt, die technische Fragen beantworten und gerichtsverwertbare Gutachten erstellen können.
Unterstützung im Verkehrsrecht erhalten Sie in unserer Kanzlei durch die in diesem Fachgebiet spezialisierten Fachanwältin für Verkehrsrecht Dr. Katharina Schmidt sowie der weiter hier spezialisierte Anwalt Torben Dorfmeier.

Fast jedes Lebensrisiko ist heute durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung absicherungsfähig. Unter dem Versicherungsrecht versteht man hierbei das Rechtverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Ob Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Reiserücktrittsversicherung oder Vollkaskoversicherung, wenn der Versicherungsfall eintritt, steht der Versicherungsnehmer häufig vor der Frage, welche konkreten Ansprüche sich aus der abgeschlossenen Versicherung ergeben und wie er diese durchsetzen kann.
Nicht selten sind in den von der Versicherung ausgegebenen Bedingungen hierbei strenge Fristen zur Schadensmeldung und –bezifferung vorgesehen, bei deren Verstreichenlassen Ansprüche verwirkt sind. Außerdem erkennt der Versicherungsnehmer unter Umständen nicht alle Forderungen, die sich zu seinen Gunsten aus dem Versicherungsvertrag ergeben und beansprucht demnach weniger, als ihm zusteht. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Abwicklung eines Versicherungsfalles kann hiervor schützen.
Spätestens dann, wenn Ihre Versicherung die Regulierung eines Schadens ablehnt, sollten Sie die Berechtigung dieses Vorgehens anwaltlich überprüfen lassen. Die Vielzahl und stetige Verdichtung von Versicherungsbedingungen, Leistungsausschlüssen und Nichteintrittsklauseln erlaubt es dem Versicherungsnehmer kaum noch eigenständig zu prüfen, ob eine Ablehnungsnachricht der eigenen Versicherung zurecht erfolgt oder nicht. Wir verfügen über detaillierte Kenntnisse in allen relevanten Versicherungsgebieten, zudem über den Zugriff auf Kommentierungen und Rechtsprechung im Versicherungsrecht, die eine zuverlässige Beurteilung Ihres Versicherungsfalls erlauben und die rechtzeitige Einleitung aller notwendigen rechtlichen Schritte garantieren.
Für alle Fragen im Versicherungsrecht steht Ihnen unsere Fachanwältin für Versicherungsrecht  Dr. Katharina Schmidt als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Wenn mehrere Parteien eine Vereinbarung treffen, die rechtlich Bestand haben, die Parteien also binden soll, so spricht man von einem Vertrag. Voraussetzung ist –abgesehen von wenigen Ausnahmen- hierbei keineswegs, dass ein schriftliches Formular aufgesetzt wird, vielmehr haben regelmäßig auch mündliche Verträge Bestand. Jeder schließt hierbei täglich Verträge, die rechtlich relevant sind, möglicherweise ohne dies überhaupt zu bemerken, etwa einen Beförderungsvertrag mit Taxi- oder Busunternehmen, einen Kaufvertrag über eine Tüte Brötchen beim Bäcker oder einen Werkvertrag beim Friseur.
Das Vertragsrecht umfasst alle Rechtsverhältnisse und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten, die aufgrund eines Vertragsschlusses entstehen. Das Kaufrecht, Werk- oder Werkvertragsrecht, Dienstverträge, Leasingverträge oder Telekommunikationsverträge sind nur wenige Beispiele. Häufig umfassen schriftliche Verträge hierbei eine Vielzahl von Klauseln und allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ohne rechtliche Beratung nur schwer zu durchblicken sind. Außerdem stellt sich spätestens dann, wenn ein Vertrag nicht, nicht ordentlich oder nicht rechtzeitig erfüllt wird, die Frage, welche Rechte nunmehr aufgrund der Leistungsstörung aus dem Vertrag herzuleiten sind. Häufig geht es hierbei um die Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen, den Rücktritt vom Vertrag, die Geltendmachung einer Minderung oder die Beanspruchung von Schadensersatz.
In allen Bereichen des Vertragsrechtes, insbesondere im Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Dienstleistungsrecht, stehen Ihnen hierbei die Rechtsanwältinnen Dr. Katharina Schmidt und Dr. jur. Elisa Placke als kompetente Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

Wo Wettbewerb herrscht, kommt es zu Streitigkeiten darüber, welches Verhalten im geschäftlichen Verkehr, etwa bei der Bewerbung von Kunden, zulässig ist. Was sich als unzulässiges Verhalten im Wettbewerb mit anderen Unternehmern darstellt, ist im Unlauteren Wettbewerbsgesetz (UWG) geregelt und durch eine umfangreiche Rechtsprechungspraxis erweitert worden.
Das Markenrecht hängt eng mit dem Wettbewerbsrecht zusammen und bietet Schutz für eingetragene aber auch verkehrsbekannte Marken und Geschäftsbezeichnungen. Die rechtlichen Vorschriften hierzu finden sich im Markengesetz.
Ob Sie abgemahnt oder zur Unterlassung einer Markenbenutzung oder geschäftlichen Handlung aufgefordert wurden oder selbst das Unterlassen durch einen Mitbewerber fordern, sind wir Ihr Partner zur Einleitung aller erforderlichen rechtlichen Schritte.
Rechtsanwältin Dr. Katharina Schmidt wählte bereits im Studium einen wettbewerbs-/markenrechtlichen Schwerpunkt und ist daher Ihre kompetente Ansprechpartnerin in diesem Bereich.

Nicht immer verlaufen die schönsten Wochen des Jahres so, wie man es sich gewünscht hat. Kommt es zur Flugannullierung, Verspätungen oder Mängeln im gebuchten Hotel, stellt sich die Frage, welche Ansprüche der Reisende geltend machen kann. Insbesondere kommen Rechte nach der EU-Fluggastverordnung in Betracht oder die Reisepreisminderung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach dem deutschen Reisevertragsrecht.

Als kompetente rechtliche Vertreterin betreut Sie im Reiserecht Rechtsanwältin Dr. jur. Elisa Placke.